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Start der Ausbildung – mit einem Kniff zur Prämie
Was einigen Azubis bisher nicht bekannt ist: Viele Unternehmen bieten zusätzlich zur Ausbildungsvergütung sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) an. Und selbst wenn das nicht der Fall ist, kann man sich die dahinterstehende staatliche Prämie sichern.
Liebe Leserin, liebe Leser,
Anfang Juli bin ich mit meinem 18-jährigen Patensohn und seinem Drillingsbruder von Frankfurt/Oder über Havel und Elbe hinweg nach Gelting geradelt. In sechs Tagen haben wir 600 km zurückgelegt, sieben Bundesländer durchfahren und vor allem an den Abenden viel geredet. Denn da stieß auch noch die Dritte im Bunde, die Schwester hinzu, die für uns das Begleitfahrzeug steuerte.
Eines wurde mir wieder schnell in Erinnerung gerufen: In der Übergangsphase zwischen Schule und Arbeitsleben ist ganz viel in Bewegung. Während am Sonntag vor unserer Abfahrt beim Grillen im heimischen Garten bei meinem Patensohn noch die Überlegung anstand, sich anlässlich des Beginns der Ausbildungszeit in Hannover von seinen Ersparnissen ein gebrauchtes Auto zu kaufen, war diese Idee eine Woche später – wir hatten gerade den Zielort erreicht – hinfällig, weil er von der Wohngemeinschaft, bei der er sich beworben hatte, eine Zusage bekam. Und diese liegt unweit des niedersächsischen Landtags – also sehr zentral.
Plötzlich stand deshalb wieder die Frage im Raum, ob er das auf einem Sparbuch liegende Kapital dann nicht doch mit etwas höheren Renditechancen würde anlegen können.
Ebenfalls im Raum steht für ihn, der jetzt im August eine Berufsausbildung startet, die Frage nach den vermögenswirksamen Leistungen (VL). Diese sind in Verbindung mit Aktienfonds-Sparplänen dank staatlicher Förderung ein äußerst rentables Produkt für die Gruppe der Geringverdiener – und zu dieser Gruppe gehören Auszubildende naturgemäß. Die Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro. Deshalb ist die staatliche Prämie auch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung zu beantragen
Wie funktionieren VL?
Auf bis zu 34 Euro monatliche Sparrate (400 Euro im Jahr) zahlt der Staat am Ende der für VL-Sparpläne üblichen siebenjährigen Laufzeit – sechs Jahre wird gespart, ein Jahr gewartet – eine Prämie von 20 %. Das sind pro Jahr 80 Euro – und für sechs Jahre somit bis zu 480 Euro. Wichtig ist, dass die Sparrate vom Arbeitgeber, auf den eigens dafür zu eröffnenden Sparvertrag bei einem geeigneten Anbieter[1] überwiesen wird.
Gut zu wissen: Selbst wenn der Ausbildungsbetrieb keine VL zusätzlich zur Ausbildungsvergütung zahlt bzw. diese aufgrund von Tarif- oder Betriebsvereinbarungen in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, hat der Auszubildende die Möglichkeit, den Arbeitgeber dazu anzuhalten, von seinem normalen Netto-Verdienst bis zu 40 Euro pro Monat an einen Anbieter für die Anlage von VL zu überweisen.
Im vorliegenden Fall kann es also für meinen Patensohn besser sein, monatlich ein niedrigeres Netto-Gehalt in Kauf zu nehmen und dieses ggf. durch Zuführungen aus dem eingangs erwähnten Sparkontos wieder aufzufüllen als aus dem Sparkonto direkt einen normalen Fondssparplan zu bedienen. Denn so kommt er an die staatliche Prämie.
Wer dann nach der Ausbildung ins Studium wechselt und keine Sparraten mehr überweisen kann oder andererseits im erlernten Beruf bleibt, aber nach einigen Jahren eine so kräftige Gehaltssteigerung erfährt, dass er die Einkommensgrenze für die staatliche Prämie reißt, muss sich keine Sorgen machen: Man kann sowohl die Zahlungen einstellen als auch die Zahlungen ohne Förderanspruch fortsetzen. Der Prämienanspruch für die Zahlungen der ersten Jahre bleibt unverändert erhalten.
Was auch unverändert bleibt – ob es sich nun um einen gewöhnlichen Aktienfondssparplan oder um einen in Verbindung mit vermögenswirksamen Leistungen handelt – ist die Notwendigkeit, Geduld und Ausdauer mitzubringen: Denn das Börsenwetter ist schwankungsanfällig.
Doch wenn die Teenager genauso viel Disziplin und Biss zeigen wie beim Radfahren, wird das sicherlich eine Erfolgsgeschichte.