Ein Angebot der
SIGNAL IDUNA Gruppe

Newsletter abonnieren

Sie interessieren sich für die Finanzwelt? Dann melden Sie sich für unseren Newsletter an und erfahren Sie Wissenwertes und Unterhaltsames rund um das Thema zeitgemäße Geldanlagen.

Jetzt anmelden

Neueste Artikel



So funktioniert Sparen heute!

Ob für den nächsten Urlaub, das Eigenheim oder die private Altersvorsorge. Wir zeigen Ihnen auf, weshalb effektives Sparen mit Investmentfonds am ehesten gelingt.

Jetzt Anlagestrategie ermitteln

10. August 2020

Schulabschluss – und dann?

Nie wieder Schule – das klingt für einige sehr befreiend. Damit die Freiheit nicht in einem finanziellen Fiasko endet, gibt es eine zentrale Versicherung. Ob und wann Sie diese brauchen, erfahren Sie hier.


Liebe Leserin, lieber Leser,

mein Patensohn und seine beiden Geschwister haben dieser Tage ihr Abitur abgelegt. Die Rahmenbedingungen waren – den Zeiten geschuldet – ganz besondere. Und dass die geplanten und spontanen Festivitäten nicht stattfinden konnten, war sicherlich mehr als ein Wermutstropfen. Auch die für den Anschluss an dieses Ereignis geplante Fortsetzung in Form der in den vergangenen Jahren immer populärer gewordenen Work-and-Travel-Zeit in Übersee mussten die drei aufgrund von Einreisebeschränkungen jenseits des Atlantiks bzw. Indischen Ozeans absagen. Stattdessen ist jetzt Hausmannskost angesagt: Lehre, Studium und Bundesfreiwilligendienst (BFD) stehen an, erste Zusagen sind bereits ins Haus geflattert.

Die Versicherungsfrage nach dem Schulabschluss: Privathaftpflicht, ja oder nein?

Auf einer gemeinsamen Radtour – vgl. meinen Beitrag vom 06. August – kam dieser Tage auch die Frage auf, ob denn Teenager, die bislang bei ihren Eltern mitversichert waren, eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung benötigen, sobald sie das elterliche Heim verlassen. Anlass dafür bot eine junge Dame, die starr auf ihr Handy blickend, aus ihrer Haustür direkt auf den Radweg und damit genau vor unsere Räder lief.[1]

Die Aussage, die ich dazu treffen kann, beginne ich mal so, wie sich das bei jeder Frage gehört, die privatrechtliche Vereinbarungen, in diesem Fall also Versicherungsverträge, berührt: im Prinzip nicht.

Denn in den Versicherungsbedingungen ist regelmäßig niedergelegt, dass Kinder – selbst, wenn sie das Elternhaus verlassen und anderswo eine Wohnung und auch formal ihren Erstwohnsitz beziehen – bei den Eltern mitversichert bleiben, solange sie minderjährig sind oder sich in der Ausbildung oder im Studium für ihren ersten Beruf befinden. Das gilt auch für den, der, wie einer der Drillinge, als „Bufdi“ ein freiwilliges soziales Jahr leistet.

Allerdings führt im konkreten Fall der Weg als Bufdi an die deutsche Schule auf Gran Canaria. Und wenn es ums Ausland geht, wird es wieder etwas individueller: Fragen Sie deshalb bei jeder Art von Auslandsaufenthalt, die über den gewöhnlichen Urlaubszeitraum von bis zu vier Wochen hinausreicht, bitte rechtzeitig beim elterlichen Versicherer nach. Und ich empfehle Ihnen, das schriftlich zu tun.

Wer hingegen seine Ausbildung mit dem Verlassen der Schule zunächst als abgeschlossen ansieht und sich ausschließlich auf das Geldverdienen verlegen will – ein Job zur Überbrückung der Wartezeit bis zum Beginn der Ausbildung oder des Studiums ist unschädlich –, bedarf, sofern er volljährig ist, in der Regel sofort einer eigenen Privathaftpflichtversicherung. Das gilt übrigens ebenso für den Fall, dass der Nachwuchs heiratet – auch wenn er sich noch in der ersten Ausbildung befindet.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Wenn Sie eine derartige Privathaftpflichtversicherung erstmals für sich abschließen, seien Sie mit der Versicherungssumme nicht zu knauserig. Zwar klingen 5 Millionen Euro als Versicherungssumme für den Fall der Fälle mehr als auskömmlich, vielleicht sogar übertrieben. Aber wenn Sie sich vorstellen, dass Sie starr auf Ihr Smartphone blickend, nicht nur auf den Radweg treten und drei Radfahrer zu einer – erfolgreichen – Vollbremsung veranlassen, sondern stattdessen auf die Straße laufen und ein Auto zum Bremsen und Ausweichen nötigen, dessen Fahrerin daraufhin in das Ladenlokal der örtlichen Bäckerei hineinfährt, dann kann das teuer werden.

Die Sachschäden sind dabei meist überschaubar. Das sind häufig nur fünfstellige, manchmal niedrige sechsstellige Beträge. Wenn aber vor der Bäckerei zwei noch junge Familienväter gewartet haben, die vom Auto überrollt werden und einer im Nachgang querschnittsgelähmt ist und dem anderen ein Arm abgenommen werden muss, weshalb beide ihrem jeweiligen Beruf nicht mehr nachgehen können, dann sind Sie es, der bis an das Lebensende dieser Männer für Verdienst- und Rentenausfälle und alle Kosten der Heilfürsorge und Rehabilitation wird geradestehen müssen. Und ggf. auch für den behindertengerechten Umbau der Wohnungen.

Und wenn Sie Pech haben, sind die Fahrerin des Autos und ihre im Kindersitz angeschnallte vierjährige Tochter ebenfalls verletzt worden. Von den Mitarbeitern und Kunden im Inneren der Bäckerei ganz zu schweigen.

Mit 5 Millionen wird es da bald knapp. Greifen Sie deshalb lieber oben ins Regal. Sie bekommen heute bereits Versicherungssummen von 50 oder gar 75 Millionen Euro geboten. Und das für einen Jahresbeitrag von 60 bis 70 Euro.

Sinnvolle Versicherungsleistungen

Bei der Gelegenheit sollten Sie auch einen Blick auf andere, vergleichsweise kleine Leistungsmerkmale werfen. Ganz nützlich kann es sein, so meine eigenen Erfahrungen, wenn der Verlust von Wohnungsschlüsseln abgedeckt ist. Denn manche Vermieter bestehen dann auf einem Austausch der Schließanlage im ganzen Haus. Und sofern das Haus nicht nur drei, sondern dreißig Wohnungen hat, verspricht auch das, teuer zu werden. Prüfen Sie auch, ob die Versicherungsbedingungen Schäden an geliehenen Sachen einschließen und ob die Bemessung der Entschädigung zum Neuwert erfolgt. Beides kann gerade in jungen Jahren viel Ärger ersparen – und Freundschaften erhalten.

Herzliche Grüße aus Hamburg,


[1] Für diejenigen unter Ihnen, die sich an dieser Stelle meines Beitrags fragen, was denn eine Privat-Haftpflichtversicherung mit meinen ansonsten üblichen Geldanlage-Themen zu tun hat: Ohne eine Privat-Haftpflichtversicherung kann es sein, dass Ihre ansonsten laufenden Sparanstrengungen sich eines Tages als rausgeworfene Liebesmüh erweisen. Dann nämlich, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen, für dessen finanzielle Folgen Sie geradezustehen haben.

Wolff Seitz
Leiter Produktmanagement Investment

Seine ersten beiden Aktien kaufte er als Teenager 1987 inmitten des schwarzen Oktobers – leider nicht am Tiefpunkt und zudem beides deutsche Autotitel, also ohne Risikostreuung. Um diese und ähnliche Fehler zu reduzieren, absolvierte er bei einer norddeutschen Regionalbank zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann und parallel zu seiner Tätigkeit als Anlageberater ein BWL-Studium an der FernUniversität Hagen. Sein Ziel für ONVEST: Kapitalanlage entmystifizieren – die Börse ist der Wochenmarkt für Wertpapiere – und den Zugang zur professionellen Geldanlage so einfach und komfortabel wie möglich machen.

Newsletter abonnieren

Sie möchten in Sachen Geldanlage auf dem Laufenden bleiben? Dann melden Sie sich direkt für den Finanz-Newsletter der SIGNAL IDUNA Asset Management an.