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Optionen zu Weihnachten und Silvester
Frisch verliebt und nur noch wenige Wochen bis Weihnachten? Wäre es nicht schön, seinem neuen Herzblatt verschiedene Geschenk-Optionen anbieten zu können und so nicht in die Bredouille zu kommen, den Geschmack des Partners völlig zu verfehlen? Was im Alltag ein Wunsch, ist an der Börse bereits möglich – und zwar mit Derivaten.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben sich gerade frisch verliebt. Bis zum ersten gemeinsamen Weihnachtsfest und gleich danach auch Silvester sind es nur noch wenige Wochen. Nun kennen Sie Ihren neuen Schatz noch nicht so gut, dass Sie sich sicher sein können, ob dieser sich am Silvesterabend eher für ein Symphoniekonzert in der Hamburger Musikhalle – Beethovens 9. steht auch auf dem Programm – oder aber eine Kabarett-Vorstellung im Schmidt’s Tivoli auf der Reeperbahn erwärmen kann.
Um Weihnachten kein Risiko zu laufen, erwerben Sie deshalb schnell noch für beide Veranstaltungen Karten, bevor diese endgültig vergriffen sein werden. Zieht Ihr Liebster dann unter dem Weihnachtsbaum im Angesicht der zuerst zu überreichenden Konzertkarten die Mundwinkel etwas nach unten, können Sie souverän die Kabarett-Tickets in einem zweiten Umschlag überreichen und ihm so die Wahl lassen.
Eine ziemlich teure Maßnahme, meinen Sie, nur um des ersten weihnachtlichen Friedens willen? Da stimme ich Ihnen zu. Aber wenn man nicht weiß, was kommt und die Unsicherheit nicht ertragen kann? Billiger wäre es natürlich gewesen, Sie hätten für beide Events die Karten noch gar nicht kaufen müssen, sondern lediglich eine Option darauf erwerben können. Dafür hätten Sie dann ein paar Euro bezahlt, aber eben nicht den vollen Preis.
Optionshandel an der Börse – die Kauf- und Verkaufsoption
Das ist leider im Alltag nicht immer möglich, die Karten sind allzu schnell vergriffen. Und auf dem Zweitmarkt zahl man teilweise horrende Aufschläge. An der Börse hingegen schon. Hier werden Optionen täglich gehandelt. Natürlich nicht auf Konzertkarten, aber beispielsweise auf einzelne Aktien oder ganze Indizes, auf Währungen oder auf Zinsen.
Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Sie die Aktie eines Unternehmens wirklich haben müssen – weil beispielsweise erst nächste Woche klar sein wird, ob das Unternehmen den avisierten Großauftrag wirklich erhält –, dann erwerben Sie zunächst eine Kaufoption. Der Verkäufer dieser Kaufoption sichert Ihnen das Recht zu, diese Aktie innerhalb der nächsten Wochen zu einem Preis erwerben zu können, der etwa auf dem aktuellen Niveau liegt. Dafür zahlen Sie dem Verkäufer im Gegenzug eine kleine Optionsprämie. Machen Sie im weiteren Verlauf von Ihrem Optionsrecht keinen Gebrauch, weil vielleicht das Unternahmen den Großauftrag dann doch nicht bekommen hat und der Kurs gesunken ist, dann haben Sie nur die Optionsprämie verloren, sitzen aber nicht mit den letztlich ungewollten Aktien da. Die verbleiben beim Verkäufer der Option.
Das Ganze funktioniert auch in die Gegenrichtung. Wenn Sie beispielsweise eine Aktie besitzen, die in den vergangenen Wochen einen enormen Höhenflug hingelegt hat, sich aber nicht sicher sind, ob die Bilanzpressekonferenz unangenehme Überraschungen bereit hält, erwerben Sie eine Verkaufsoption: Dann können Sie im festgelegten Zeitrahmen die Aktie zum vereinbarten Preis an den Verkäufer dieser Verkaufsoption veräußern – müssen es aber nicht.
Derivate als Absicherung von Investmentfonds
In Fachkreisen nennt man diese Optionen und andere Finanzinstrumente, die sich mittelbar an die Preisentwicklung einer Aktie, einer Währung oder eines anderen börsengehandelten Wirtschaftsgutes anlehnen und insofern von diesen ableiten, Derivate.
Von manchen als Teufelszeug verunglimpft, können diese – zumindest im oben geschilderten Rahmen – durchaus hilfreich sein und dem Anleger Sicherheit verschaffen. Deshalb ist der Erwerb von Derivaten auch den meisten Investmentfonds erlaubt. Häufig wird hier einschränkend darauf hingewiesen, dass sie nur zu Absicherungszwecken eingesetzt werden dürfen.
Dass Optionen kein Teufelszeug sein müssen, erlebe ich kurz vor Silvester auch regelmäßig bei meiner jüngeren Verwandtschaft. Diese erhalten häufig Einladungen zu zwei oder mehr Silvesterparties und zögern die notwendige(n) Absage(n) gerne trotz unserer Ermahnungen so lange wie möglich hinaus.
Denn der – potentielle – Gastgeber hat leider zuvor keine Optionsprämie für seine Einladung erhalten und trägt insoweit alle Risiken. Mein Tipp an alle Gastgeber: Setzen Sie deshalb die Rückmeldefrist möglichst kurz an, damit Sie schon vor Weihnachten wissen, ob Sie mit Gästen rechnen dürfen oder sich selber noch um eine Einladung bemühen müssen.