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6. Juli 2020

Einlagensicherung – warum überhaupt?

Was passiert, wenn Banken oder Fondsgesellschaften pleitegehen? Eine Anlegerin fragt sich, wie sicher ihr Erspartes ist.


Als Adam und Eva im Paradies einen Apfel vom Baum der Erkenntnis aßen, war das in vielfacher Hinsicht eine Zäsur. Im Gegenzug für das Mehr an Wissen verloren sie ihr bis dato gegebenes, unbedingtes Ur-Vertrauen.

Ob das nun der Grund dafür ist, dass wir dieses Ur-Vertrauen heute regelmäßig nur noch bei kleinen Kindern antreffen, sei dahingestellt. Vielleicht ist es auch so, wie Zyniker behaupten, dass Vertrauen eben Unwissenheit voraussetze. Und je älter wir würden, desto mehr wüssten wir und desto weniger vertrauten wir.

Soweit würde ich selbst nicht gehen wollen. Allerdings, so auch mein Eindruck, kann ein Zuwachs an Wissen durchaus das Vertrauen in Institutionen erschüttern. Ein diesbezügliches Beispiel erlebte ich vergangene Woche: Eine Anlegerin fragte mich, warum es denn für die in ihrem Depot geführten Fondsanteile keine gesetzliche Einlagensicherung gäbe, wie sie es bei Girokonten und Sparbüchern gewohnt sei.

Fonds als Sondervermögen

Die Antwort ist einfach: Weil das bei Fonds nicht nottut. Denn die Fondsanteile sind das Eigentum der Kundin und werden von ihrer der depotführenden Stelle, einer Bank oder Sparkasse, lediglich aufbewahrt – und das getrennt von deren eigenen Anlagen. Ginge die depotführende Stelle insolvent, würden die Fondsanteile ohne Widerstand des Insolvenzverwalters zu einer anderen, vom Kunden vorzugebenden Bank übertragen werden. Und wenn man nicht nur die einzelnen Fondsanteile des jeweiligen Anlegers, sondern den Fonds als Ganzes betrachtet, hat der Gesetzgeber eine vergleichbare Vorsorge getroffen.

Zunächst einmal ist gesetzlich geregelt, dass sich zwei, einander gegenseitig kontrollierende Einrichtungen um den Fonds kümmern müssen: Die Kapitalverwaltungsgesellschaft, auch Fondsgesellschaft genannt, ist zuständig für die Bewertung und Verbuchung der Vermögensgegenstände, die für Rechnung des Fonds erworben werden. Und die Verwahrstelle des Fonds ist diejenige, die die Vermögensgegenstände, die für den Fonds erworben werden, aufbewahrt. Dieses 4-Augen-Prinzip gegenseitiger Kontrolle schützt den Fondsanleger vor Veruntreuung.

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber verfügt, dass sowohl die Fondsgesellschaft als auch die Verwahrstelle den Fonds und sein Vermögen getrennt, also abgesondert von ihren eigenen Geldern zu halten haben. Deshalb nennt man Fonds auch Sondervermögen.

Sollte nun eine der beiden Einrichtungen – oder gar beide – Insolvenz anmelden müssen, würde der Fonds mit seinem Vermögen einfach auf eine andere Fondsgesellschaft bzw. Verwahrstelle übertragen. Dem Anleger kann also deren Schicksal gleichgültig sein. Genauso wie das der Bank, bei der er seine persönlichen Fondsanteile verwahren lässt.

Insolvenz bei Banken

Bei Girokonten und Sparbüchern ist die Lage für den Anleger etwas weniger komfortabel. Denn was vielen Bürgern nicht bekannt ist: Sobald ich Geld auf ein Konto eingezahlt habe, ist es nicht mehr meins.

Im Zuge meiner Einzahlung habe ich stattdessen der jeweiligen Bank einen Kredit gegeben. Und im gleichen Atemzug habe ich eine Forderung gegenüber der Bank erworben. Nämlich die Forderung, meinen Kredit im Rahmen der getroffenen Vereinbarung (täglich bei Giro- oder Tagesgeldkonten, mit Kündigungsfrist bei Festgeldern, Sparkonten und Sparbriefen) auf Wunsch zurückgezahlt zu bekommen. Aber es ist eben nur eine Forderung.

Und wenn die jeweilige Bank zahlungsunfähig wird, also Insolvenz anmelden sollte, dann müsste ich mich mit meiner Forderung in die Reihe der Gläubiger einordnen. Leider ist meine Forderung nicht in besonderer Weise besichert oder bevorrechtigt – wie das z. B. bei den Gehaltsforderungen der Bankangestellten der Fall ist oder bei den Forderungen der Lieferanten, die ihre noch unbezahlte Ware (z. B. das im Frühjahr dieses Jahres so begehrte Toilettenpapier) unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben.

Ich müsste stattdessen dabei zusehen, wie der Insolvenzverwalter den der Bank gegebenen Kredit, meine Einlage, dazu benutzt, um zunächst die bevorrechtigten Gläubiger auszuzahlen. Und ich müsste mich dann, wie die anderen gewöhnlichen Insolvenzgläubiger, mit dem zufrieden geben, was überbleibt.

Liest sich unangenehm, oder? War aber bis Mitte des 20. Jahrhunderts, also weit nach dem zweiten Weltkrieg hierzulande gelebte Praxis. Erst dann kamen bei den deutschen Privatbanken Ideen einer Einlagensicherung zur Umsetzung. Und erst Ende der 90er Jahre wurde die Einlagensicherung in der Europäischen Union gesetzlich geregelt.

Einlagensicherung bei Girokonten & Co

Seitdem ist es im Insolvenzfall so, dass – sozusagen am Insolvenzverwalter vorbei – die Forderungen der Einleger direkt vom Staat beglichen werden. Und wenn nur ein einzelnes Institut insolvent geht und der dahinterstehende Staat ausreichend solide ist, wird das auch funktionieren.

Zudem hat der europäische Gesetzgeber hier vorgebaut: Die gesetzliche Einlagensicherung ist auf 100.000 EUR je Person und Institut gedeckelt. Für mehr müsste dann eine ggf. seitens des jeweiligen Bankenverbandes auf freiwilliger Basis angebotene zusätzliche Einlagensicherung herhalten.

Deshalb mein Tipp: Schauen Sie sich bitte das Institut zweimal an, dem Sie mit Ihrer Einlage einen Kredit einräumen wollen, der oberhalb der magischen Grenze von 100.000 EUR liegt.

Besagte Kundin schien übrigens mit meiner Antwort nicht so glücklich. Ich fürchte, dass ihr Vertrauen in ihre bislang so geschätzte Spareinlage nun etwas erschüttert ist. Aber vielleicht hat sie ausreichend Vertrauen in die Solidität unserer Staatsfinanzen – das wird ihr hoffentlich darüber hinweghelfen. Und glücklicherweise nennt sie ja auch einige Fondsanteile ihr Eigen.

Mit zuversichtlichen Grüßen aus Hamburg,

Wolff Seitz
Leiter Produktmanagement Investment

Seine ersten beiden Aktien kaufte er als Teenager 1987 inmitten des schwarzen Oktobers – leider nicht am Tiefpunkt und zudem beides deutsche Autotitel, also ohne Risikostreuung. Um diese und ähnliche Fehler zu reduzieren, absolvierte er bei einer norddeutschen Regionalbank zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann und parallel zu seiner Tätigkeit als Anlageberater ein BWL-Studium an der FernUniversität Hagen. Sein Ziel für ONVEST: Kapitalanlage entmystifizieren – die Börse ist der Wochenmarkt für Wertpapiere – und den Zugang zur professionellen Geldanlage so einfach und komfortabel wie möglich machen.

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