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24. Juli 2019

Beim Nachlass nicht nachlässig werden

Viele Ratgeber beschäftigen sich damit, was Angehörige nach einem Todesfall beachten müssen. Aber der Umfang dieser Ratgeber könnte deutlich reduziert werden, wenn wir zu Lebzeiten ein paar Vorbereitungen träfen. Wie kann diese praktische Hilfe aussehen?


Liebe Leserin, lieber Leser,

jüngst stolperte ich über einen Beitrag zum Umgang mit dem digitalen Nachlass: Eine neue Branche bietet ihre Dienste an, wenn es darum geht, Hinterbliebenen bei der Sichtung und Auflösung der zu Lebzeiten erstellten digitalen Erbstücke eines Verstorbenen zu helfen. Denn nur die wenigsten unter uns führen Buch darüber, bei welchen Online-Anbietern – ob nun Versandhandel, Bank oder soziale Plattform – wir uns angemeldet und ggf. sogar Kreditkartendaten hinterlegt haben.

Dieses Phänomen betrifft allerdings nicht nur das digitale Erbe. Generell sind wir nicht darauf vorbereitet, unsere irdischen Besitztümer – und das inkludiert auch unsere zahlreichen Vertragsverhältnisse – in die Hände Dritter zu übergeben. Und schon gar von einer Sekunde auf die andere. Ist auch nicht einfach. Es braucht Willen und Disziplin.

Sollten Sie also den Willen haben, Ihren emotional stark betroffenen Erben zumindest einige bürokratischen Bürden zu nehmen, nachstehend ein paar Hinweise:

  • Generalvollmacht: Nichts ist belastender für einen Erben, insbesondere den eigenen Ehepartner oder die Kinder, als zu sehen, dass einige Dinge sich gerade entgegen Ihrem Willen entwickeln. Hier kann eine Generalvollmacht Abhilfe schaffen. Und wenn Sie auch mit Blick auf Ihr wertvollstes Gut, Ihren Körper und dessen Gesundheit, eine Vollmacht geben wollen, sollten Sie auch eine Patientenverfügung verfassen. Näheres zu diesen beiden Punkten finden Sie auf der Website des Bundesjustizministeriums.

  • Weniger juristisch anmutend, aber gleichwohl relevant ist der letzte Akt mit größerer Öffentlichkeit: die Beisetzung. Gespräche mit Bestattern und Friedhofsangestellten sind in der Trauerzeit für Ihre Angehörigen kein leichter Gang. Zum einen, weil es um finanzielle Aspekte geht. Zum anderen hat das Ganze aber auch eine gesellschaftliche Komponente: Welche Musik ist angemessen? Wirkt Fichte als Sargholz nicht gar zu billig? Hilfreich ist es, wenn Ihre Familie dann weiß, was Sie wollten und warum. Ergo: Klären Sie noch zu Lebzeiten, was Sie wollen, und wählen Sie vielleicht auch schon Bestatter und Ruhestätte aus.

  • Nicht nur die Beerdigung ist mit finanziellen Aufwänden verbunden. Gegebenenfalls müssen auch die Miete für Ihre Wohnung oder das geleaste Fahrzeug weiter bezahlt werden. Stellen Sie deshalb durch entsprechende Vollmachtserteilung bei Ihrer Bank sicher, dass Ihre Erben, insbesondere Ihr Ehepartner zumindest im Todesfall, ggf. aber auch schon zu Lebzeiten über Ihr (gemeinschaftliches) Konto verfügen kann.

  • Wenn Sie Wertpapiere besitzen, sollten Sie für alle Wertpapiere die Kaufabrechnungen und zwischenzeitlichen Ertragsabrechnungen aufbewahren. Das gilt insbesondere, wenn die Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Denn dann sind Kursgewinne, die bis zum 31.12.2017 mit diesen Wertpapieren erwirtschaftet wurden, von der Spekulationssteuer befreit. Und die seitdem aufgelaufenen Kursgewinne zumindest noch bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro natürliche Person. Das gilt auch für den Fall, dass diese Wertpapiere vererbt werden.

    Insofern kann es übrigens für die Erben sinnvoll sein, diese Wertpapiere im Erbfall nicht zu veräußern und den Liquidationserlös zu verteilen, sondern tatsächlich die Wertpapiere zu übernehmen. Aber auch wenn die Erben generell kein Interesse an Bargeld haben und das Geld in Form von Wertpapieren haben, ist es für diese wichtig, den steuerlichen Anschaffungswert der Papiere zu kennen, damit sie bei einem späteren Verkauf die Höhe des steuerpflichtigen Ertrages nachweisen können.

    Leider schaffen es einige Banken trotz entsprechender Anweisung der Erben immer wieder, bei Übertrag aus dem Depot des Erblassers in das Depot des Erben die Übermittlung der steuerlichen Anschaffungswerte zu vergessen. Deshalb sind die Kaufabrechnungen und zwischenzeitlichen Ertragsabrechnungen so wichtig. Nur mit diesen kann bei einem späteren Verkauf gegenüber dem Finanzamt die korrekte Besteuerung dieser Wertpapiere sichergestellt werden.

  • Ordnung hilft, gerade wenn es darum geht, im Todesfall überflüssig gewordenen Dauerschuldverhältnisse zu kündigen. Gemeint sind damit diejenigen Verträge, die ohne Kündigung das Potential haben, ewig zu laufen – auch über Ihren Tod hinaus. Das kann das Abonnement der Fußballzeitschrift oder die Mitgliedschaft im Gesangsverein sein.

    Ich selber habe mich vor drei Jahren das erste Mal hingesetzt und eine Tabelle meiner Dauerschuldverhältnisse erstellt. Die Tabelle selber ist nicht kompliziert: Je eine Spalte für den Vertragspartner, die Vertragsnummer und einen Hinweis auf den Fundort der Vertragsunterlagen – das kann ein klassischer Akten-Ordner oder aber der Datei-Ordner auf der Festplatte sein – sind schon eine große Orientierungshilfe.

    Wenn Sie sich die Mühe der Übersicht aber nicht nur für Ihre Erben machen wollen, sondern zu Lebzeiten schon selber davon profitieren möchten, ergänzen Sie die Tabelle noch um weitere Spalten: Vertragsbeginn und Kündigungsfrist könnten zwei dieser zusätzlichen Spalten sein. Dann wissen Sie, wann es Sinn macht, ggf. nach einem neuen Mobilfunkvertrag Ausschau zu halten. Und wenn Sie auch noch den Zahlungsrhythmus und die jährlichen Kosten ergänzen, bekommen Sie einen Eindruck davon, welcher Teil Ihres Einkommens noch frei verfügbar ist.

  • Last but not least sollte natürlich ein Testament nicht vergessen werden. Denn wenn Sie wirklich sicherstellen wollen, dass Ihr Besitz oder Teile davon die aus Ihrer Sicht richtigen Personen erreichen, verlassen Sie sich bitte nicht auf den gesetzlichen Erbgang. Dieser fragt nicht nach Sympathie und Bedürftigkeit. Und vielleicht fügen Sie dem Testament noch ein separates Schreiben bei, in dem Sie Ihre Motivation für die im Testament gewählte Aufteilung erläutern – das kann im besten Fall Neid und Missgunst unter den Erben und Nicht-Erben verhindern.

Wichtig ist es natürlich, bei allen diesen Themen dran zu bleiben. Gerade der Bestand meiner Verträge und der Kreis meiner Online-Anbieter verändert sich immer wieder. Und deshalb braucht es Disziplin. Aber in Summe ist es auch ein Liebesbeweis. Und vielleicht schafft das die notwendige Motivation.

Mit herzlichen Grüßen aus Hamburg,

Wolff Seitz
Leiter Produktmanagement Investment

Seine ersten beiden Aktien kaufte er als Teenager 1987 inmitten des schwarzen Oktobers – leider nicht am Tiefpunkt und zudem beides deutsche Autotitel, also ohne Risikostreuung. Um diese und ähnliche Fehler zu reduzieren, absolvierte er bei einer norddeutschen Regionalbank zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann und parallel zu seiner Tätigkeit als Anlageberater ein BWL-Studium an der FernUniversität Hagen. Sein Ziel für ONVEST: Kapitalanlage entmystifizieren – die Börse ist der Wochenmarkt für Wertpapiere – und den Zugang zur professionellen Geldanlage so einfach und komfortabel wie möglich machen.

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